Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zum Kinderförderungsgesetz erklärte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Norbert Römer:
„Das Verfassungsgericht hat der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung erneut bestätigt, dass sie die Kommunen finanziell überfordert hat. Das Konnexitätsprinzip, nach dem der die Musik bezahlt, der sie bestellt, ist auch beim Ausbau der U3-Betreuung mal wieder außer Acht gelassen worden. Das ist nun amtlich. Alle anderslautenden Beteuerungen von Herrn Laschet in der Vergangenheit sind endgültig als leeres Geschwätz entlarvt. “
Insbesondere der ab 2013 zu erfüllende Rechtsanspruch für die Ein- und Zweijährigen sei zweifelsfrei eine neue Aufgabe bzw. eine Veränderung einer bestehenden Aufgabe. Dies erfordere erhebliche finanzielle und organisatorische Kraftanstrengungen, mit denen die Kommunen nicht allein gelassen werden dürften, betonte Römer. Die neue Landesregierung werde sich dieser enormen Herausforderung stellen.
Die Forderung der CDU-Fraktion, die Landesregierung solle das Urteil des Verfassungsgerichts schnell umsetzen, sei in diesem Zusammenhang völlig überflüssig und wirke bei der Vorgeschichte wie blanker Hohn.