SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Norbert Römer/Reiner Priggen: „Die Kommunen haben die ausgestreckte Hand ergriffen“

Veröffentlicht am 15.10.2013 in Landespolitik

Mit großer Zustimmung haben die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN, Norbert Römer und Reiner Priggen, auf die Zusage der Kommunalen Spitzenverbände reagiert, beim 9. Schulrechtsänderungsgesetz einen gemeinsamen Weg mit dem Ziel einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösung zu beschreiten:

Norbert Römer: „Ich begrüße es sehr, dass es heute zu einer Verständigung über ein gemeinsames Verfahren gekommen ist. Über Wochen haben wir in vielen Gesprächen zusammen mit der Landesregierung Angebote gemacht, um die kommunale Familie in das Verfahren einzubinden. Die Kommunalen Spitzenverbände haben unsere ausgestreckte Hand ergriffen. Das ist ein guter Tag für viele behinderte und nichtbehinderte Kinder in NRW. Denn das wichtige und notwendige Projekt der gesetzlich verankerten Inklusion wird beim Start nicht von einem Rechtsstreit überschattet.“
 
Reiner Priggen: „SPD und Grüne werden das 9. Schulrechtsänderungsgesetz nun wie geplant morgen zur Beschlussfassung vorlegen. Die Zeiten der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen müssen vorbei sein. Sie sollen Gemeinschaft erleben, in der Gruppe stark sein und voneinander lernen. Schon jetzt wird ein Viertel der Kinder mit Behinderungen an Regelschulen unterrichtet. Mit dem neuen Gesetz können immer mehr Eltern das Gemeinsame Lernen für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Das lohnt sich für eine Gesellschaft, die integrieren statt ausgrenzen will. Alle, die an diesem Ziel und dem Prozess mitarbeiten, verdienen höchsten Respekt für ihre Arbeit.“
 
Zum Hintergrund die wichtigsten Fakten:
 
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, mit der die Inklusion in der Schule auch auf eine landesgesetzliche Grundlage gestellt wird, tritt zum 1. August 2014 in Kraft. Mit dem nun von den Verbänden, der Landesregierung und den Fraktionen von SPD und Grünen gefundenen Kompromiss zur Frage, ob und welche Kosten den Kommunen durch dieses Gesetz entstehen, wird ein für beide Seiten verbindlicher Untersuchungsauftrag vereinbart. Dieser Prozess ist ergebnisoffen und soll Ende Januar 2014 beendet sein. So wird der Rechtsschutz der Städte und Gemeinden gewahrt. Sie haben ein Klagerecht für die Dauer von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
 

Homepage Inge Howe

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