Mühlenkreis ohne Windkraft?

Veröffentlicht am 16.02.2021 in MdB und MdL

Foto: pixabay.com

SPD Abgeordnete befragen Landesregierung zu Auswirkungen neuer Abstandsregeln für Windenergieanlagen

Alle Experten und ernstzunehmende Politiker wissen es seit Jahren: Soll die Energiewende gelingen, müssen Windenergieanlagen einen wesentlichen Beitrag zur Stromerzeugung liefern. Dazu müssen noch weitere Anlagen gebaut und bestehende mit größerer Leistung („Repowering“) nachgerüstet werden.

Die Landesregierung plant nun, die in 2019 auf Bundesebene im Baugesetzbuch eingeführte Opt-In-Möglichkeit für die gesetzliche Regelung eines pauschalen Mindestabstandes von 1.000 Meter zu einer Wohnbebauung in NRW neu einzuführen. Dazu hat sie am 22. Dezember 2020 im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet.

Dabei soll Wohnbebauung als „mindestens 10 Wohngebäude im Außenbereich “ oder als allgemeine, planerisch ausgewiesene Wohngebiete definiert sein. Damit reduziert die Landesregierung die potenziell für Windenergieanlagen verfügbare Fläche in NRW massiv. Zudem wird dadurch auch für Bestandsanlagen die Möglichkeit eines „Repowering“, also des Ersatzes alter Anlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen erheblich eingeschränkt.

Gleichzeitig räumt die Landesregierung in einem Bericht vom 18.01.2021 an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung ein, dass eine genaue Berechnung der Folgen dieser Einschränkung für das Flächenpotenzial noch erfolgen müsse.

Von Branchenexperten wird massiv bezweifelt, dass mit dieser neuen Regelung die Ziele beim Klimaschutz und den draus folgenden notwendigen Ausbauzahlen bei der Windkraft in NRW erreicht werden können.

Ernst-Wilhelm Rahe und Christina Weng erklären dazu:

„Forschungsinstitute und Experten weisen immer wieder darauf hin, dass die Energiewende und die klimapolitischen Zielvorgaben nur dann gelingen bzw. erreicht werden können, wenn für die Windenergienutzung 2 % der Landesfläche zur Verfügung stehen. Mit dem geplanten Gesetz zur Einführung von Abstandsregelungen wird diese Forderung konterkariert.

Wir lehnen die pauschale Abstandsreglung für Windkraftanlagen daher ab. Aus unserer Sicht besteht mit Hilfe des derzeit gültigen Bundesemissionsschutzgesetzes und den daraus abzuleitenden flexiblen, an die örtlichen Bedingungen und die Größe der Anlagen angepassten Abstandsgebote ausreichend Möglichkeit, eine übermäßige Belastung von AnwohnerInnen zu vermeiden und gleichzeitig der Windenergie den erforderlichen substanziellen Raum zu verschaffen.

Außerdem fordern wir die Einführung eines Flächendeckels für Windkraftanlagen, um den Ausbau in den Regionen in NRW zu begrenzen, in denen mittlerweile eine hohe Belastung unzweifelhaft besteht.

Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf die von der Bundesebene eingeforderte unmittelbare finanzielle Ertragsbeteiligung der Kommunen an den Windenergieanlagen in ihrem Einzugsbereich umzusetzen.“

Mehr zum Thema:
Kleine Anfrage: Auswirkungen der neuen Abstandsregelung für Windenergieanlagen im Kreis Minden-Lübbecke

 

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