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Minister Voigtsberger: „Mieterhöhungs-Schreiben der LEG an Mieter sind unsensibel!“

Veröffentlicht am 21.02.2011 in Landespolitik

Der nordrhein-westfälische Bauminister Harry K. Voigtsberger hat die Praxis des Immobilienunternehmens LEG Wohnen NRW GmbH kritisiert, Mieter per Brief zur Unterzeichnung einer eigentlich freiwilligen Mieterhöhung aufzufordern. Das 2008 von der alten Landesregierung an einen Finanzinvestor verkaufte Wohnungsunternehmen hat in Ruhr­gebietsstädten wie Bochum, Gelsenkirchen und Dortmund, aber auch in Bielefeld oder Münster mit Briefen offenbar auf breiter Front die Zustim­mung zu Mieterhöhungen auf der Basis des Paragraphen 557 BGB verlangt. Dabei hat die LEG nicht ausdrücklich auf die Freiwilligkeit einer solchen Zustimmung hingewiesen.

"Nicht alles, was rein rechtlich erlaubt ist, ist auch legitim. Man kann von den allermeisten Mietern nicht erwarten, dass sie mit den einschlägigen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs vertraut sind. Die Schreiben müssen klar und eindeutig formuliert sein. Ich werde das Unternehmen schriftlich auffordern deutlich zu machen, dass niemand einer solchen Mieterhöhung zustimmen muss", sagte Minister Voigtsberger heute in Düsseldorf. "Die Briefe an die Mieter sind unsensibel."

Der Paragraph 557 BGB erlaubt Mieterhöhungen auch dann, wenn die Miete auf dem Niveau des örtlichen Mietspiegels liegt; Gründe können etwa eine umfangreiche Modernisierung, die Gartennutzung oder ein schöner Ausblick sein. Für wie viele Wohnungen die LEG per Standard-Schreiben Mieterhöhungen gefordert hat, ist unklar, ebenso wie die Zustimmungsquoten in der Mieterschaft. Die LEG beruft sich darauf, dass es sich um interne Daten handelt.

 

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