Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende kommt

Veröffentlicht am 15.05.2019 in Bundespolitik

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die parlamentarischen Beratungen.

Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:

„Endlich kommt die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende. Jeder, der in Betrieben arbeitet, verdient Anerkennung, ob Chef oder der Auszubildende. Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegen den Widerstand des Wirtschaftsministeriums und die Untätigkeit der Bildungsministerin die Mindestausbildungsvergütung durchgesetzt. Die Mindesthöhe ist jetzt mit 515 Euro festgelegt und wird sich bis ins dritte Lehrjahr um sogar 35 Prozent erhöhen. Die Mindestvergütung für Azubis wird vielen jungen Erwachsenen helfen: Laut Bundesagentur für Arbeit bekommen 115.000 Azubis aktuell weniger als 500 Euro monatlich.

Die Mindestausbildungsvergütung ist ein erster und wichtiger Schritt, um unser Ziel, die berufliche Bildung attraktiver zu machen, zu erreichen. Besonders erfreulich ist, dass Bundesministerin Karliczek eingesehen hat, dass die Mindestausbildungsvergütung sich, wie von uns immer gefordert, am Durchschnitt der überwiegend tariflichen Ausbildungsvergütungen orientieren muss. Allerdings lassen sich Qualität der Ausbildung und gute Ausbildungsbedingungen nicht allein an der Höhe der Vergütung oder neuen Bezeichnungen für Abschlüsse festmachen. Das heißt zum Beispiel auch, dass unter anderem die Rahmenbedingungen für Auszubildende verbessert werden müssen wenn es um Freistellung von der Berufsschule geht. Wir freuen uns jetzt auf die endlich beginnenden parlamentarischen Beratungen dieses bedeutenden Gesetzes.“

 

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