Millionengrab für verfassungswidrige Palantir-Software?

Veröffentlicht am 17.02.2023 in Landtagsfraktion

Foto: pixabay.com

Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Donnerstag geurteilt, dass der Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software in Hamburg und Hessen verfassungswidrig ist. Auch das Land NRW hat für aktuell 39 Millionen Euro eine entsprechende Palantir-Software angeschafft und Beamte zur Nutzung geschult. Im Innenausschuss fordert die SPD-Fraktion nun einen Bericht der Landesregierung an, was das Urteil für die Nutzung in NRW bedeutet.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil des Verfassungsgerichts wirft wichtige Fragen für NRW auf. Ist der Einsatz von Palantir rechtmäßig? Oder droht hier ein verfassungswidriges Millionengrab? Innenminister Reul muss schleunigst auf die Klatsche aus Karlsruhe reagieren und erklären, welche Konsequenzen er für NRW zieht. Das verlangen wir in der anstehenden Sitzung des Innenausschusses.

Schon im vergangenen Jahr hat die Landesbeauftragte für Datenschutz massive Bedenken in Bezug auf Palantir geäußert. Das Innenministerium tat das als Missverständnis ab. Tatsächlich könnte hier aber eine Millionen schwere Fehleinschätzung des NRW Innenministers vorliegen. Ursprünglich waren 14 Millionen Euro für das Programm veranschlagt. Inzwischen liegen die Kosten bei 39 Millionen Euro. Wir haben unsere Bedenken schon im vergangenen Jahr angemeldet, als die Landesregierung eine Regelung zur automatisierten Datenanalyse im NRW-Polizeigesetz durchgesetzt hat. Bislang mag Innenminister Reul alle Warnungen in den Wind geschlagen haben. Den Richterspruch aus Karlsruhe kann und darf der Minister nicht überhören.“

 

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