Lobbyregister muss für Bundestag und Bundesregierung gelten

Veröffentlicht am 25.08.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Ein Entwurf für ein Lobbyregister für den Bundestag liegt vor. Fraktionsvize Dirk Wiese und Matthias Bartke fordern, dass dieser auch gleichermaßen für die Bundesregierung gilt.

„Über die Sommerpause haben wir uns intensiv mit der konkreten Ausgestaltung eines verbindlichen Lobbyregisters auseinandergesetzt. Der vorliegende Entwurf für ein Lobbyregister für den Bundestag setzt die Forderung nach mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich effektiv um. Derzeit wird noch geprüft, ob eine Einführung durch Gesetz erforderlich ist.

Wichtig ist jedoch für die SPD-Bundestagsfraktion, dass das Lobbyregister sowohl für den Bundestag als auch für die Bundesregierung gilt. Wir haben daher die klare Erwartung, dass die Bundesregierung zeitgleich mit uns ein Lobbyregister mit demselben Regelungsinhalt für sich selbst einführt. Wir erwarten dabei auch, dass die Bundesregierung die sogenannte ‚exekutive Fußspur‘ einführt und die Pflicht übernimmt, die Einflussnahme von Lobbyisten zu dokumentieren und zu veröffentlichen.“

 

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