Lebensmittelverschwendung: gesetzliche Maßnahmen notwendig

Veröffentlicht am 30.06.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht ihre Forderungen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung bestätigt. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft sprach sich die Mehrzahl der Sachverständigen für klare gesetzliche Vorgaben aus, um die Menge der Lebensmittelabfälle in Deutschland bis 2030 zu halbieren. Konkrete Maßnahmen dazu sind im SPD-Positionspapier „Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen bekämpfen“ dargelegt.

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Seit fast zehn Jahren wird das Thema öffentlich diskutiert, doch immer noch landen in Deutschland jährlich mindestens zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Allein mit Dialog und freiwilligem Engagement der Unternehmen kommen wir nicht weiter. Wir brauchen einen gesetzlichen Wegwerfstopp für Lebensmittel, der neben dem Handel auch die Lebensmittelindustrie und die Außer-Haus-Verpflegung umfasst. Ernährungsbildung muss in ganz Deutschland in die Lehrpläne und Haftungsregeln müssen so ausgestaltet sein, dass sie die Weitergabe von Lebensmitteln nicht behindern.

Wir müssen im Ernährungssystem außerdem wegkommen von Überproduktion, Niedrigpreisen und schädlichen Qualitätsnormen. Stattdessen braucht es faire Marktbedingungen und mehr Wertschätzung für unser Essen. Nur so ist es zu schaffen, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren.“

 

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