Landesregierung muss Erlass zur Lese-Rechtschreibstörung umgehend überarbeiten

Veröffentlicht am 18.09.2023 in Landtagsfraktion

Foto: pixabay.com

Am morgigen Dienstag, 19. September 2023, findet im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags von Nordrhein-Westfalen die Anhörung zum Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP „Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und Rechenschwäche“ (Drucksache 18/4357) statt. Bis heute ist ein 1991 veröffentlichter Erlass für Lese-Rechtschreibstörung in Kraft, der seit dem nicht angepasst wurde. Für Rechenschwäche gibt es in NRW überhaupt keinen Erlass.

Hierzu erklärt Silvia Gosewinkel, Inklusionsbeauftragte der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

In Nordrhein-Westfalen kann inzwischen jedes vierte Kind in der vierten Klasse nicht richtig lesen, schreiben oder rechnen. Die Situation ist ernst und die Gründe dafür sind vielschichtig. Um in der Gruppe der Betroffenen die Schülerinnen und Schüler mit LRS oder Rechenstörung identifizieren zu können, müssen zunächst die Fachkenntnisse der Lehrkräfte deutlich erhöht werden. Denn wenn Kinder trotz aller Mühen keinen Lese- oder Schreiberfolg erzielen, hat das zusätzliche Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit. Mit dem jetzt gültigen Erlass von 1991 kommen wir hier nicht weiter, er muss umgehend überarbeitet werden.

Im zweiten Schritt brauchen die betroffenen Kinder dann die entsprechende Aufmerksamkeit und eine mindestens teilweise individuelle Förderung. Aktuell werden Eltern häufig an externe Lerninstitute weitergeleitet. Das führt aber zu mehr Chancenungleichheit: Eltern mit einem guten finanziellen Polster können ihre Kinder in professionellen Lernorten fördern lassen; Familien mit weniger finanziellen Spielräumen können das hingegen nicht.

Wir wollen aber, dass jedes Kind in NRW in der Schule Lesen, Schreiben und Rechnen lernen kann – und zwar auch dann, wenn eine LRS oder Rechenschwäche vorliegt. Daher fordern wir neben der Überarbeitung des über 30 Jahre alten Erlasses die Aufnahme des Themas ins Schulgesetz. Ziel ist es, den Kindern mit LRS oder Rechenstörung spezifische Hilfsmittel und Methoden an die Hand zu geben, um Lesen, Schreiben und Rechnen lernen zu können. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen beinhalten bereits viel Zustimmung. Wir hoffen, dass Ministerin Feller den Expertinnen und Experten gut zuhört und ihrer Verantwortung gerecht wird.

Hintergrund: Gemäß der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden Kinder und Jugendliche an einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS), wenn ihre Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten nicht durch externe Faktoren oder eine geringe Intelligenz erklärt werden können. Beim Schreiben und Lesen kommt es zu Buchstabenauslassungen, -hinzufügungen und / oder -vertauschungen. Die genannten Herausforderungen beeinträchtigen nicht nur den Erwerb von Lesen und Schreiben im Deutschunterricht, sondern haben auch Folgen in anderen Fächern. Wenn ein*e Schüler*in eine Textaufgabe in Mathematik aufgrund einer LRS nicht versteht, wird sie oder er die Aufgabe wahrscheinlich auch nicht richtig lösen können.

 

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