Kinderrechte im Grundgesetz: Verhandlungen zu Grundgesetzänderung gescheitert

Veröffentlicht am 09.06.2021 in Familie und Jugend

Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben gescheitert. Nach vielen Gesprächen scheiterten die Verhandlungen an der Union, die damit eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht einhält. Die heimischen Abgeordneten Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe zeigen sich enttäuscht.

„Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, Kinder und ihre Familien zu stärken“, so der heimische Abgeordnete Achim Post. Das sei nur möglich gewesen, weil die SPD-Bundestagsfraktion dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben habe. Die SPD kämpfe seit Jahren dafür, mit der Grundgesetzänderung den Schutz des Kindeswohls auszubauen. „Es geht darum, Teilhabe und Beteiligung von Kindern gesetzlich festzuschreiben und so zu stärken“, so Achim Post.

Auch der heimische Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe bedauert, dass die Verhandlungen gescheitert sind. „Gerade Kinder und Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird“.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz all unserem Bemühen kein tragfähiger und guter Kompromiss gefunden werden. „Es braucht eine erhöhte Sensibilität von Erwachsenen und der Gesellschaft sowie entsprechende Strukturen, damit den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung getragen werden kann – sie benötigen besonderen Schutz, Förderung und das Ernstnehmen ihrer Meinung“, erklärt Achim Post.

„Deshalb ist eine eindeutige und umfassende Formulierung ihrer Rechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt, um diese Rechte gesetzlich fest zu verankern“, fügt Ernst-Wilhelm Rahe, der auch Mitglied der Kinderschutzkommission in NRW ist, hinzu. „Die frühere Landesregierung unter Hannelore Kraft hat im Jahr 2017 bereits eine Bundesratsinitiative auf dem Weg gebracht, mit dem Ziel der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.“, so Ernst-Wilhelm Rahe.

 

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