
Zur Privilegierung des Kinderlärms aus Kindereinrichtungen durch den Deutschen Bundestag erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:
Ein kleiner Schritt mit viel Symbolkraft für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland ist geschafft. Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Paragrafen 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angenommen, die SPD-Bundestagsfraktion hat dem entsprechenden Koalitionsentwurf zugestimmt.
Bereits am 2. März 2010 ist ein von der SPD initiierter Antrag "Kinderlärm - Kein Grund zur Klage" (Drs. 17/881) in den Bundestag eingebracht worden, dem sich in erster Lesung die Koalitionsfraktionen noch kritisch gegenüber gestellt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Erkenntnisprozess bei CDU/CSU und FDP, bei dem nun ein Gesetzentwurf wie von der SPD gefordert vorgelegt wurde. Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind danach im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Auf dieser neuen rechtlichen Grundlage dürften die in der Vergangenheit zunehmend erhobenen Einwände und Klagen gegen Kindereinrichtungen in Wohngebieten aussichtslos sein.





