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Politik mit Herz

Karsten Rudolph: Schwarz-gelber Koalitionsstreit wird zum Sicherheitsproblem

Veröffentlicht am 16.09.2009 in Landespolitik

Anlässlich der aktuellen Berichte zum Streit in der CDU/FDP-Koalition über ein neues Polizeigesetz machte Karsten Rudolph, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erneut auf das Versagen der schwarz-gelben Landesregierung in der Sicherheitspolitik aufmerksam:

"Innenminister Wolf ist noch nicht einmal in der Lage, die dürftigen Erwartungen der Koalitionsfraktionen zu erfüllen. Obwohl die beiden innenpolitischen Sprecher von CDU und FDP im März dieses Jahres erklärten, es werde dem Landtag noch in der ersten Jahreshälfte ein Entwurf für ein neues Polizeigesetz vorgelegt, liegt seitens der Regierungskoalition nichts auf dem Tisch der Abgeordneten."

In diesem Zusammenhang erinnerte der Innenpolitiker an die lange Kette von folgenlosen Ankündigungen, zum Beispiel im Koalitionsvertrag von 2005, das Polizei- und das Verfassungsschutzgesetz zu ändern. "Folge der Untätigkeit der Landeregierung sind unzulängliche Rechtsgrundlagen für Polizei und Verfassungsschutz, die weder den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen noch den neuen Bedrohungslagen gerecht werden. Behörden und Bürger werden verunsichert, weil Nordrhein-Westfalen aus einer verantwortungsbewussten Innenpolitik ausgeschieden ist. Der schwarz-gelbe Koalitionsstreit wird zu einem Sicherheitsproblem", warnte Rudolph.

Der innenpolitische Experte verwies auf die Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion: "Mit unserem Entwurf liegt ein Artikelgesetz zur Modernisierung des Verfassungsschutz- und des Polizeigesetzes vor, das in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist, weil erstmalig die Vorgaben der Verfassungsgerichte berücksichtigt werden. Aufgrund des staatlichen Sicherheitsauftrags ist es unumgänglich, den Sicherheitsbehörden die notwendigen Aufgabenfelder zuzuweisen und sie mit angemessenen Eingriffsbefugnissen auszustatten. Zugleich sind die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Dazu gehören in erster Linie klare und rechtlich eindeutige Regeln zum Schutz der Privatsphäre. Die erweiterten Eingriffsbefugnisse müssen mit der Schaffung und dem Ausbau parlamentarischer Kontrollrechte einhergehen, die die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sichern."

 

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