Interessen von Beschäftigten im Handwerk stärken

Veröffentlicht am 05.05.2021 in Allgemein

Foto: pexels.com

Der Bundestag verabschiedet heute die fünfte Novelle der Handwerksordnung. Damit stärken wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handwerk den Rücken.

Sabine Poschmann, Beauftragte für Mittelstand und Handwerk:

„Wir setzen uns für eine höhere Tarifbindung im Handwerk ein: Die Aufgabe der Innungen, sich als Tarifpartner zur Verfügung zu stellen, wird deutlicher betont. Das ist notwendig, denn nur noch 30 Prozent der Arbeitsverträge im Handwerk sind tarifvertraglich geregelt. Da verwundert es nicht, dass dringend benötigte Fachkräfte fehlen. Das Handwerk verliert für junge Menschen und für gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr und mehr an Attraktivität.

Zudem flexibilisieren wir mit dem Gesetz das Meisterprüfungswesen. Das ist nötig, weil auf der einen Seite der Anspruch an die Prüfungen gestiegen ist und auf der anderen Seite es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Prüfende zu gewinnen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auch Anpassungen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgenommen werden: So werden der Meisterprüfungsausschuss und die Prüfungskommission paritätisch besetzt und Gewerkschaften haben ein Vorschlagsrecht für die Besetzung. Darüber hinaus müssen Prüfungsergebnisse nun zügiger bekanntgegeben werden. Hier kam es häufiger zu unverhältnismäßig langen Wartezeiten.

Hintergrund für die Novelle ist die Wiedereinführung des Meisterbriefes in zwölf Gewerke, die wir 2019 beschlossen hatten. Dieses machte weitere Anpassungen in der Handwerksordnung und in anderen handwerksrechtlichen Vorschriften nötig, die wir mit dem aktuellen Gesetz ebenfalls nachvollziehen.“

 

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