Höhere Pauschbeträge begünstigen Menschen mit Behinderungen

Veröffentlicht am 31.07.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Menschen mit Behinderungen haben oft höhere Kosten oder Mehrbelastungen, etwa durch Medikamente, spezielle Nahrung oder Reparatur von Hilfsmitteln. Der SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dafür einen einfachen unbürokratischen Ausgleich zu schaffen. Wir freuen uns, dass das Bundeskabinett am 29. Juli eine Reihe von Verbesserungen auf den Weg gebracht hat.

Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

„Die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge und die deutliche Anhebung des Pflege-Pauschbetrags als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Viele Betroffen haben wegen ihrer Behinderungen höhere Aufwendungen, zum Beispiel durch höhere Fahrtkosten. Durch die angehobenen Freibeträge, können die Mehraufwendungen, die Menschen mit Behinderung entstehen, pauschaliert ohne den aufwendigen Nachweis von Einzelausgaben geltend gemacht werden. Wir wollen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht nur mehr Teilhabe ermöglicht wird, sondern, dass dies auch möglichst einfach und unbürokratisch geschieht. Damit ist hier ein weiterer entscheidender Beitrag geleistet worden, der uns in der SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig ist. Denn Gerechtigkeit zu schaffen ist unser Markenkern.“

 

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