SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Hat Ministerin Paul kleine Kita-Träger hintergangen?

Veröffentlicht am 15.12.2025 in Landtagsfraktion

Bild: La-Rel Easter/unsplash.com

Laut einem Bericht der Rheinischen Post fühlt sich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband NRW durch den Referentenentwurf für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) von Ministerin Paul hintergangen. Hauptkritikpunkt ist die Streichung der Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Eingruppige Kitas drohen gleich doppelt von Familienministerin Josefine Pauls neuem Kinderbildungsgesetz getroffen zu werden: Zum einen soll die Förderung von 15.000 Euro komplett wegfallen. Zum anderen werden sich eingruppige Einrichtungen keine Helfer mehr leisten können. Bislang werden dafür pro Kita 18.000 Euro gewährt. Künftig sollen es pro Kind 215 Euro sein. Das wären dann für eine eingruppige Einrichtung nur noch maximal 5.375 Euro, die faktisch das Aus für Alltagshelfer in diesen Kitas bedeuten würden. Es ist dabei blanke Ironie, dass davon die meisten in Münster betroffen sein werden – wohlgemerkt im Wahlkreis von Familienministerin Josefine Paul.

Wenn es stimmt, dass sich die Wohlfahrtsverbände in den Vorverhandlungen zum KiBiz mit Ministerin Paul auf die bleibende Sonderstellung eingruppiger Kitas verständigt hatten und dieses Ergebnis mit den Trägern nun aufgekündigt ist, dann ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Das Gerede von Verhandlungen auf Augenhöhe würde sich als hohle Phrase erweisen. Die Unterschriften unter dem Eckpunktepapier wären dann nichts mehr wert, da sie unter falschen Voraussetzungen erfolgten.

Gerade für kleine Träger sind die Folgen massiv, wenn sie von Ministerin Paul so hintergangen werden. Denn hier besteht keine Möglichkeit, das Personal in den Randzeiten zu bündeln oder andere Synergieeffekte zu erzielen. Für uns lässt der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nur den Schluss zu, dass die Landesregierung eine mögliche Insolvenz der Elterninitiativen in Kauf nimmt. Sowohl die gesetzlich garantierte Vielfalt der Träger als auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern werden faktisch ausgehebelt. So sehen das auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen und der Paritätische Wohlfahrtsverband.“

 

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