Glücksspielstaatsvertrag öffnet Schleusen fürs Online-Glücksspiel

Veröffentlicht am 28.04.2021 in Landtagsfraktion

n der heutigen Plenarsitzung wurde der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland beraten. Einzig die SPD-Fraktion im Landtag NRW lehnte den Entwurf ab.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

„In den letzten neun Jahren haben die 16 Bundesländer den neuen Glücksspielstaatsvertrag ausgehandelt. Das Ergebnis ist aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend, weswegen wir heute gegen den Entwurf gestimmt haben. Der jetzt vorliegende Glücksspielstaatsvertrag öffnet die Schleusen fürs Online-Glücksspiel, ohne dem ausreichende Schutzmaßnahmen gegenüberzustellen.

Die Legalisierung von Online-Glücksspiel und von Sportwetten unter den jetzt geschaffenen Voraussetzungen sehen wir weiterhin kritisch. In der Anhörung wurde außerdem kritisiert, dass das Geld vor der Moral kommt. Der Staatsvertrag greift diese Bedenken nicht ausreichend auf. Das sehen wir nicht zuletzt daran, dass das Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat einfach zu hoch ist. Hier haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Spiel-Industrie durchgesetzt. Außerdem konnte uns bislang nicht plausibel dargestellt werden, wie künftig die Kanalisierung des Glücksspiels in legale Angebote gelingen soll und das illegale Angebot reduziert wird, das gar keine Limits kennt. Nicht zuletzt haben wir Bedenken bezüglich der noch zu schaffenden Glücksspielkontrollbehörde. Dass diese wichtige Behörde erst nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages eingeführt wird, ist fragwürdig.

Kurzum: Der Spielerschutz muss gewährleistet, die Kanalisierung realistisch und eine gut funktionierende Kontrollbehörde arbeitsfähig sein, bevor es zu weitreichenden Öffnungen des legalen Marktes kommen darf. Das alles ist nicht gegeben. Der zweite Schritt wird hier vor dem ersten gemacht. Deswegen mussten wir den Glücksspielstaatsvertrag heute ablehnen.“

 

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