Für starke Familien

Veröffentlicht am 20.03.2019 in Bundespolitik

Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir gezielt Familien mit kleinem Einkommen – zum Beispiel jene im Grundsicherungsbezug oder Empfänger von Kinderzuschlag. Wir bauen für die betroffenen Familien den Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus. Der Gesetzentwurf wird morgen abschließend im Deutschen Bundestag beraten.

Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin und Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Deshalb sorgen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz dafür, dass mehr Familien mehr Kinderzuschlag und mehr Familien mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Wir erhöhen den Kinderzuschlag und regeln, dass er in Zukunft in Anlehnung an das Existenzminimum automatisch erhöht wird. Künftig bleibt mehr Geld in der Familien, weil bei steigendem Einkommen der Eltern mehr als bisher vom Kinderzuschlag übrig bleibt. In Zukunft gibt es den Kinderzuschlag auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten.

Außerdem gibt es für die bisherigen Leistungsberechtigten mehr Geld am Anfang des Schuljahres für Stifte, Hefte und Schulranzen. Die Fahrten zur Schule und die Mittagessen in Schulen und Kitas werden kostenlos. Nachhilfeunterricht kann künftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist.

Jedes Kind muss frei von Sorgen sein, ob das Geld der Familie für das Notwendige ausreicht. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz ein Stück näher.“

 

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