“Für die Einrichtung von Kinderfeuerwehren brauchen wir ein nachhaltiges Konzept statt Stückwerk!”

Veröffentlicht am 31.07.2013 in Justiz und Inneres

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Nachwuchsarbeit bei den Feuerwehren sind für SPD und Grüne in NRW auch ein wichtiges Thema und deshalb wurde diese Thema auch im Koalitionsvertrag aufgenommen:  “Wir unterstützen die Feuerwehren mit Nachdruck bei der Nachwuchsförderung und Jugendarbeit, indem wir u.a. in einem modernen Feuerschutzrecht die Einrichtung von so genannten „Kinderfeuerwehren“ ermöglichen und die inhaltliche Arbeit der etablierten Jugendfeuerwehren fördern.” (vgl. Koalitionsvertrag von SPD & Bündni90/Grüne NRW, Seite 104: http://sozilink.de/?i=29p)

Die Einrichtung und Förderung von Kinderfeuerwehren soll mit der Novellierung des  Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ermöglicht werden. Die Regierungskoalitionen haben die CDU dazu eingeladen, einen gemeinsamen Entwurf zur Reform des FSHG ins Plenum einzubringen. Diese Einladung wurde von Seiten der Union abgelehnt und vor einigen Wochen ein eignen Entwurf im Parlament zur Abstimmung gestellt.

Der CDU-Entwurf ist allerdings so löchrig wie ein Schweizer Käse, denn viele bestehende Probleme blieben ungelöst. Schließlich gehören u.a. auch die Fragen bzgl. Kindersitzen für Einsatzfahrzeuge, Kleidung für die Kleinen und nicht zuletzt eines nachhaltigen pädagogischen Konzeptes beantwortet. Antworten zu diesen zentralen Fragen suchte man im Antrag der CDU vergeblich, lediglich die Lösung einer Versicherungsproblematik wurde behandelt.

Die Einrichtung und Förderung von Kinderfeuerwehren muss durch ein nachhaltiges Konzept sichergestellt werden und dazu eignete sich der Schnellschuss der CDU nicht, deshalb haben wir diesem im Plenum auch abgelehnt.

So ein Konzept kann aber nur in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren erarbeitet werden, deshalb haben SPD und Grüne in diesem Jahr finanzielle Mittel zur Finanzierung eines Jugendbildungsreferenten für den Verband der Feuerwehren bereitgestellt.

Der Jugendbildungsreferent hat seine Arbeit bereits aufgenommen und erarbeitet seit einigen Monaten eine entsprechendes Konzept, welches wir in die Reform des FSHG einließen lassen wollen. Das neue FSHG wird noch in diesem Jahr in den Ausschüssen beraten und voraussichtlich Anfang 2014 beschlossen werden.

Wir werden mit der Novellierung des FSHG auch den Weg für zukunftsfähige Kinderfeuerwehren freimachen und damit die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren nachhaltig sicherstellen.

Herzlichst,
Ihre Inge Howe

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