Ohne diesen Rechtsanspruch ist das Gesetz völlig unverbindlich und bringt keine Besserungen für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege. Denn schon heute können sich Unternehmen und Beschäftigte freiwillig auf Modelle zur Freistellung zur Pflege von Angehörigen einigen. Und viele Unternehmen und Behörden haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Hierzu eine gesetzliche Kann-Bestimmung einzuführen, ist überflüssig.
Zudem sollen die pflegebedingten Auszeiten allein von den Beschäftigten finanziert werden. Eine Antwort, wie der Ausbau der Pflegeinfrastruktur vorangebracht und finanziert werden kann, bleibt die Bundesregierung ebenfalls schuldig. Arbeitgeber und Gesellschaft werden nicht in die Pflicht genommen. Stattdessen macht der Gesetzentwurf Pflege zur reinen Privat- und damit überwiegend zur Frauensache.
Damit erweist Schröder den Frauen abermals einen Bärendienst. Moderne Politik für Familien und Gleichstellung sieht anders aus.