Erhöhte Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Veröffentlicht am 17.10.2019 in Bundespolitik

Foto: pixabay.com

Der Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel soll für alle verkraftbar sein. Pendlerinnen und Pendler entlasten wir durch eine Anhebung der Entfernungspauschale. Für Geringverdienende führen wir eine Mobilitätsprämie ein.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Mit dem Klimaschutzprogramm setzen wir finanzielle Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel. Die Mobilitätswende soll dabei für alle Bürgerinnen und Bürger verkraftbar sein. Als Ausgleich für höhere Fahrtkosten werden wir deshalb Pendlerinnen und Pendler durch eine Anhebung der Entfernungspauschale entlasten. Von 2021 bis 2026 wird die Pauschale für Fahrten ab dem 21. Kilometer um fünf Cent auf 35 Cent erhöht.

Für Geringverdienende, die keine Einkommensteuer zahlen und daher von der Anhebung der Entfernungspauschale nicht profitieren würden, führen wir eine Mobilitätsprämie ein. Davon werden voraussichtlich weitere 250.000 Pendlerinnen und Pendler profitieren. Diese Mobilitätsprämie soll 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale betragen. Das sind 4,9 Cent pro Kilometer. Die Bezugsgröße 14 Prozent entspricht dem Eingangssteuersatz im Einkommensteuertarif. Die erhöhte Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie sollen zum 1.1.2021 in Kraft treten.“

 

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