Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht

Veröffentlicht am 13.08.2021 in Bundestagsfraktion

Reformkommission tagt. Wählerwille aus dem Zweitstimmenergebnis muss entscheidend für Sitzverteilung im Deutschen Bundestag sein.

Carsten Schneider:

„Die heutige Entscheidung gibt kurzfristig Rechtssicherheit für den Wahltag. Gleichzeitig ist klar, dass die letzte Änderung des Wahlgesetzes nur ein Zwischenschritt sein kann.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte nach intensiver interner Debatte einen eigenen Gesetzentwurf für eine effektive Dämpfung der Größe des Bundestages vorgelegt.

Eine wirkliche Reform war insbesondere wegen der sehr unterschiedlichen Positionen zwischen CSU und CDU nicht möglich.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde deshalb eine Reformkommission aus Wissenschaftlern und Abgeordneten eingesetzt, die inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat. Dort wird die notwendige Diskussion weitergeführt, um in der kommenden Wahlperiode weitere Änderungen zügig beraten zu können. Die Kommission tagt bereits wieder am 7. September. Die SPD hat sich in den Gesprächen stets für einen interfraktionellen Konsens eingesetzt.

Entscheidend ist, dass die Sitzverteilung im Bundestag dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion wird es deshalb beim personalisierten Verhältniswahlrecht bleiben.“

 

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