SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht

Veröffentlicht am 13.08.2021 in Bundestagsfraktion

Reformkommission tagt. Wählerwille aus dem Zweitstimmenergebnis muss entscheidend für Sitzverteilung im Deutschen Bundestag sein.

Carsten Schneider:

„Die heutige Entscheidung gibt kurzfristig Rechtssicherheit für den Wahltag. Gleichzeitig ist klar, dass die letzte Änderung des Wahlgesetzes nur ein Zwischenschritt sein kann.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte nach intensiver interner Debatte einen eigenen Gesetzentwurf für eine effektive Dämpfung der Größe des Bundestages vorgelegt.

Eine wirkliche Reform war insbesondere wegen der sehr unterschiedlichen Positionen zwischen CSU und CDU nicht möglich.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde deshalb eine Reformkommission aus Wissenschaftlern und Abgeordneten eingesetzt, die inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat. Dort wird die notwendige Diskussion weitergeführt, um in der kommenden Wahlperiode weitere Änderungen zügig beraten zu können. Die Kommission tagt bereits wieder am 7. September. Die SPD hat sich in den Gesprächen stets für einen interfraktionellen Konsens eingesetzt.

Entscheidend ist, dass die Sitzverteilung im Bundestag dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion wird es deshalb beim personalisierten Verhältniswahlrecht bleiben.“

 

News der Bundes-SPD

13.07.2026 09:38
Zusammen Zukunft schreiben..
Eine neue Zeit braucht eine neue SPD. Deshalb entwickelt die SPD ein neues Grundsatzprogramm und erneuert sich zugleich.

Rente ist mehr als Mathematik. Rente ist mehr als Demografie. Rente ist eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit.

26.06.2026 13:36
Stark gegen rechts.
Wir verteidigen unsere Demokratie - mit Haltung, klaren Argumenten und unseren Werten: Freiheit. Gerechtigkeit. Solidarität. Du willst mehr als zuschauen?

Weitere Meldungen 

News der NRWSPD

NRWSPD
Von Wiebke Esdar und Achim Post

Jochen Ott zur Änderung der Förderkriterien des GRW-Programms die dazu führen könnten, dass mehrere Großstädte an Rhein und Ruhr ab 2028 aus der Förderung fallen.

Die SPD ist dagegen, den staatlichen Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen. Stattdessen will sie die Regeln für Unterhaltspflichtige verschärfen. Jochen Ott zum Präsidiumsbeschluss der SPD vom 17. August 2026.

Weitere Meldungen 

Für Sie in Düsseldorf

Für Sie in Berlin

Für Sie in Brüssel

Mitglied werden!

Kreis-SPD & Jusos