Foto: Wiedemann/pixelio.deFünf SPD-geführte Länder haben am Montag in Karlsruhe Klage gegen die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke eingereicht. Die Bundesregierung hatte bei ihrem Gesetzesvorstoß im vergangenen November den Bundesrat nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen. Für die Kläger ein unzulässiges Vorgehen. Nun soll das Verfassungsgericht die Frage klären.
Schwarz-Gelb hat mit dem Aufschub des Atomausstiegs im vergangenen Jahr den Betreibern von Atomkraftwerken eine Laufzeitverlängerung von im Schnitt zwölf Jahren verschafft. Die Kläger wollen in Karlsruhe nicht nur die Regierungsentscheidung kippen, „es geht uns um die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Länder. Diese hat die Bundesregierung wider besseres Wissen missachtet“, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD). Auch ihr Amtskollege Johannes Remmel (Grüne) aus Nordrhein-Westfalen betonte: „Wir wollen ein deutliches Stopp-Signal setzen.“
Die Marktmacht der Atomkonzerne
Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam die Klageschrift erarbeitet und am Montag beim Verfassungsgericht eingereicht. Sie wehren sich dagegen, dass die Regierung das Laufzeitplus ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen hatte, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat. Die Länder mit Atommeilern sind für die Aufsicht und die Einhaltung von Sicherheitsauflagen zuständig. Mit den schwarz-gelben Atombeschlüssen würden den Länderbehörden zusätzliche Aufgaben aufgebürdet – und dafür hätte es einer Zustimmung durch die Länderkammer bedurft.
Mit den längeren Laufzeiten für die 17 deutschen Meiler werde die Marktmacht der Atomkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW zementiert, so ein weiterer Vorwurf aus den Oppositionsreihen. Das behindere den Ausbau der Öko-Energie und führe zu höheren Strompreisen für Industrie und Verbraucher. Für die Umweltschützer von Greenpeace ein Grund, ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen das Laufzeitplus einzureichen.
Formell und inhaltlich verfassungswidrig
Die Fraktionen von SPD und Grünen im Bundestag unterstützen den Vorstoß von Greenpeace und den der Länder und arbeiten an einer eigenen Klage, die in Kürze den Karlsruher Richtern zugestellt werden soll. Die Abgeordneten sehen in den verlängerten Atom-Laufzeiten einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz. Beide Novellen des Atomgesetzes seien sowohl formell als auch inhaltlich verfassungswidrig. Frank-Walter Steinmeier (SPD) zeigte sich – wie auch Jürgen Trittin von den Grünen – zuversichtlich, dass die Opposition Recht bekommen werde.
SPD und Grüne werfen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrer Regierungsmannschaft außerdem einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes vor, der das Recht der Bevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert. In diesem wie in den anderen Punkten wird allerdings keine schnelle Entscheidung des Verfassungsgerichts erwartet – Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet mit zwei bis drei Jahren.
(mit dpa)