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Dioxinskandal: Mitarbeiterleaks können Straftaten verhindern

Veröffentlicht am 09.01.2011 in Bundespolitik

Foto: spdfraktion.de

Zum erneuten Skandal von dioxinhaltigen Lebensmitteln erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Die Straftaten in der Futtermittelindustrie könnten wirksam verhindert werden, wenn Mitarbeiter, die auf entsprechende Missstände in der Produktion hinweisen, künftig ausreichenden Informantenschutz genießen. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Schutz, der beispielsweise für Journalisten ganz selbstverständlich gilt, sollte ähnlich mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Mindeststandards für mutige Mitarbeiter krimineller Unternehmen gelten.

Die Skandale bei Siemens, Lidl, der Telekom sowie in der Futtermittel- und Fleischbranche machen deutlich, dass eine gesetzliche Regelung des Informantenschutzes auch im Interesse der Unternehmen ist.

 Notwendig ist dazu vor allem ein gesetzliche Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches um ein Anzeigerecht für Mitarbeiter: Ist ein Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb gesetzliche Pflichten verletzt werden, soll er künftig das Recht haben sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu wenden. Vor allem soll das gelten, wenn aus dem Betrieb eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht oder der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat oder diese plant.

Die Bundesregierung muss jetzt zügig die vorliegenden Gesetzesänderungen zum Informantenschutz von Mitarbeitern umsetzen, die bereits nach dem Gammelfleischskandal 2005 entwickelt wurden. Auf jeden Fall wird die SPD-Bundestagsfraktion durch eine eigene Gesetzesinitiative tätig werden. Verbraucherminsterin Aigner sollte statt Interviews zu geben, ihrer Aufgabe nachkommen und Verbraucher wirksam schützen. Der Dioxinskandal zeigt: Auf Selbstregulierungen der Lebensmittelbranche ist kein Verlass, zu hoch ist die kriminelle Energie einzelner schwarzer Schafe. Die aktuellen Fälle beweisen: Gefahr ist im Verzug.

Vielfach können Gesetzesverstöße im Betrieb bereits durch interne Hinweise an den Arbeitgeber verhindert und damit Risiken und Schäden für den Betrieb abgewandt werden. Wo dies nicht gelingt, müssen Hinweisgeber, die durch Informationen dazu beitragen, dass Gefahren für die Allgemeinheit und Schäden von der Wirtschaft abgewandt werden, durch klare und eindeutige Regelungen geschützt werden.

Gegenwärtig besteht für den einzelnen Arbeitnehmer sowie für den Arbeitgeber eine erhebliche Rechtsunsicherheit, in welchen Fällen Arbeitnehmer berechtigt sind, sich bei Missständen im Betrieb an eine außerbetriebliche Stelle zu wenden beziehungsweise wann ein solches Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt. Die Berechtigung einer Kündigung oder einer anderen arbeitsrechtlichen Maßnahme ist wegen fehlender Regelung zum Anzeigerecht des Arbeitnehmers und aufgrund der am Einzelfall orientierten Rechtsprechung nur schwer kalkulierbar.

 

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