CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein gutes Signal

Veröffentlicht am 02.03.2021 in Bundestagsfraktion

Die Linke ist mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu CETA gescheitert. Im Organstreitverfahren hatte die Linke gefordert, dass der Deutsche Bundestag ein eigenes Gesetz zur vorläufigen Anwendung des Handelsvertrags mit Kanada hätte verabschieden müssen.

Markus Töns, zuständiger Berichterstatter:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Frage zum CETA-Vertrag geklärt. Die Linke ist mit ihrer Klage im Organstreitverfahren gescheitert. Diese Entscheidung bestätigt, dass der Bundestag seine Integrationsverantwortung mit seiner damaligen Stellungnahme angemessen wahrgenommen hat. Das von der Linken geforderte Gesetz war für eine vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens weder notwendig noch sinnvoll.

Das ist aber noch keine Entscheidung zu den Verfassungsbeschwerden gegen CETA, die immer noch anhängig sind. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch diese Verfahren zeitnah entscheidet. Erst dann kann der Deutsche Bundestag über eine Ratifizierung entschieden.

Die Entscheidung sendet ein gutes Signal. Die Europäische Union kann eine aktive Rolle bei der Gestaltung der handelspolitischen Ordnung spielen. Das ist wichtig, denn mit Präsident Biden kehren die USA wieder zum Multilateralismus zurück. Nur eine handlungsfähige EU wird ihre Interessen vertreten und den USA als Partner auf Augenhöhe begegnen können.“

 

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