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Politik mit Herz

CDU und FDP erleiden Schiffbruch vor dem Verfassungsgericht

Veröffentlicht am 08.05.2012 in Kommunalpolitik

Sozialdemokratische "Kommunalen" im Kreis begrüßen Urteilsspruch

Minden-Lübbecke/Münster. Erneut scheiterte jetzt ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof. "Die frühere Regierung Rüttgers wollte auch bei der Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit die Städte und Gemeinden in NRW ein weiteres Mal über den Tisch ziehen. Es ist sehr gut, dass dieser Griff in die Kassen der Kommunen durch die höchsten Richter des Landes gestoppt wurde.“ So kommentiert die Kreisvorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) in Minden-Lübbecke Birgit Härtel das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Münster.

91 Städte und Gemeinden - auch aus dem Mühlenkreis - hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden und war aus Sicht der SGK „ein erneuter Beleg der Kommunalfeindlichkeit von CDU und FDP.“

In der heutigen mündlichen Urteilsbegründung hatte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams ausgeführt: "Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel entzogen werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen".

CDU und FDP wollten die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Vollendung „wegrechnen“, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem „Rechentrick“ gewarnt hatten, setzten CDU und FDP das Gesetz gegen die Stimmen der SPD durch.

Die spätere rot-grüne Landesregierung wollte dann für den erwarteten Richterspruch vorgesorgen: "Im Nachtragshaushalt 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hat die CDU dann durch ihre Klage gegen den Nachtragshaushalt aber zu Fall gebracht“, erinnert Birgit Härtel.

Für die SGK sei diese Strategie zudem ein weiterer Beleg für die "Doppelzüngigkeit von CDU und FDP: Zuerst legen sie die Brände und hindern dann noch die Feuerwehr am Löschen“, illustriert Birgit Härtel die Politik von CDU und FDP.

Die sozialdemokratischen "Kommunalen" in Minden-Lübbecke gehen jetzt davon aus, dass die Auswirkungen des Urteils von der neuen Landesregierung umgesetzt werden müssen. "Eine Überforderung der Kommunen dürfte dann aber ausgeschlossen sein“, so Birgit Härtel.

 

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