„Bund setzt Entlastung für Brauereien um, jetzt muss das Land nachziehen“

Veröffentlicht am 05.05.2021 in MdB und MdL

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetzen am 05.05.2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschlossen. Dadurch sollen rund 1.460 Brauereien bundesweit entlastet werden. Bis Ende 2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Damit haben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf Bundesebene eine Initiative des heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und der SPD-Fraktion im Landtag NRW aufgegriffen.

Hierzu erklären Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:

„Die Entscheidung der Regierungskoalition auf Bundesebene zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt. Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie ist ein wichtiges Signal, das die vielen Beschäftigten und ihre Familien in der regionalen Brauwirtschaft angesichts der großen Unsicherheiten brauchen.

Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen. Denn die Biersteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt.

Wir fordern deshalb weiterhin, kleinen und mittleren Brauereien die Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 reden wir hier insgesamt über eine Summe von ca. 20 Millionen Euro. Im Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Milliarden Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Diesen hat der Landtag gemeinsam für Betriebe und Beschäftigte beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung.“​​​​​​

 

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