Beitragsbefreiung muss bei den Eltern ankommen

Veröffentlicht am 29.07.2011 in Familie und Jugend

Zur Diskussion über Probleme mit der sog. Geschwisterregelung in verschiedenen Kommunen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Gebhard:

„Ich appelliere an die Kommunen, den Willen des Landesgesetzgebers nicht zu konterkarieren. Die SPD-Landtagsfraktion geht davon aus, dass Geschwisterregelungen auch in Verbindung mit der neuen Beitragsfreiheit gelten. Alle Familien, die ein Kind im letzten Jahr vor der Einschulung in einer Kita haben, müssen von der durch den Landtag beschlossenen Beitragsfreiheit profitieren. Dies gilt insbesondere auch für Familien, die mehrere Kinder in der Kita haben. Es widerspräche dem Willen des Gesetzgebers, wenn die Kommunen ihre Geschwisterregelungen so interpretierten, dass sie diese Landesmittel zur Sanierung ihrer Haushalte nutzen, indem sie nun Gebühren bei den Geschwisterkindern entweder einführen oder erhöhen.“
Das Land zahlt im Schnitt für das Kind sogar einen höheren prozentualen Beitrag als die Kommunen von den Eltern erhalten. Da sollte es selbstverständlich sein, dass die Kommunen das befreite Kind bei der Festlegung der Beiträge für die anderen Kinder mitzählen.
Mit der sog. Geschwisterregelung werden innerhalb einer Familie den jeweils jüngeren Kindern Rabatte eingeräumt. Durch die Abschaffung der landesweit einheitlichen Elternbeiträge durch die Schwarz-Gelbe Vorgängerregierung besteht seitens des Landes allerdings nicht die Möglichkeit dies verbindlich zu regeln. Die Kommunen sind Herr des Verfahrens.

 

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