Bei der Grundsteuer ist es fünf vor zwölf – Landesregierung ist planlos

Veröffentlicht am 16.11.2020 in Landtagsfraktion

Die WAZ berichtet am Wochenende über die Kritik des NRW-Städtetags, dass die Landesregierung ein Jahr nach der Grundsteuer-Reform immer noch keine Entscheidung darüber gefällt hat, welches Steuermodell sie umsetzen will. Das geht auch aus einer Antwort von Finanzminister Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage (Drs. 17/11512) des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Hübner hervor.

Demnach prüft die Landesregierung nach wie vor, in welcher Form sie von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen will. Hierzu erklärt Michael Hübner:

„Die Antwort auf unsere Anfrage zum Sachstand der Umsetzung der Grundsteuerreform in NRW offenbart die Planlosigkeit der Landesregierung. Während alle anderen, großen Flächenländer entweder bereits erklärt haben, das Bundesmodell bei der Grundsteuer anzuwenden, oder inzwischen eigene Vorschläge vorgelegt haben, befindet sich die Landesregierung immer noch im Prüfmodus.

Dabei wird die Zeit langsam knapp: Bis 2025 müssen Grundstücke neu bewertet und veranlagt werden. Je nach Modell sind dafür verschiedene Daten zu erheben. Selbst wenn die Landesregierung dafür inzwischen Personal eingestellt hat, so hat sie ganz offensichtlich keinerlei Fahrplan, in welche Richtung es gehen soll.

Wir als SPD-Fraktion bekennen uns weiterhin zum Bundesmodell. Die Verzögerungstaktik der Landesregierung schadet hingegen den Mietern, den Eigentümern und insbesondere den Städten und Gemeinden, die ab 2025 die neue Grundsteuer erheben müssen. Unabhängig davon, welches Modell letztlich zum Einsatz kommt: Es gilt, vor Ort auch für Akzeptanz zu sorgen. Hierfür läuft langsam die Zeit ab.“

Weitere Materialien:
Antwort auf die Kleine Anfrage

 

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