
Zum gestern Abend im Bundestag verabschiedeten Infektions-schutzgesetz erklärt die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Mit dem Infektionsschutzgesetz hat Gesundheitsminister Bahr die Chance verpasst, einen Fortschritt bei der Weiterentwicklung der Pflegetransparenzkritierien zu erzielen. Bahr vergab damit die Möglichkeit, für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine verbesserte Informationsbasis bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung zu schaffen. Ihm war es statt dessen lieber, die private Krankenversicherung mit einer Prüfdienstkompetenz auszustatten.
Die Prüfberichte zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen werden stark genutzt und in großer Zahl von den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet abgerufen. Seit langem besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Prüfkriterien für Pflegeeinrichtungen der wissenschaftlichen Überarbeitung bedürfen. Schlechte Noten bei "harten" Kriterien, wie der medizinischen Grundversorgung, können nach dem heutigen Prüfverfahren in der Gesamtnote durch "weiche" Kriterien, wie zum Beispiel der Ausstattung der Inneneinrichtung ausgeglichen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.





