"Ausführungsgesetz zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nun schnell beschließen"

Veröffentlicht am 03.11.2015 in Landespolitik

Zum heute durch das Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf, mit dem die regionale Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen geregelt werden soll, erklärt Wolfgang Jörg, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen: 

"Mit großer Geschwindigkeit hat die SPD-geführte Landesregierung nun den Entwurf für das fünfte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Weg gebracht. Dies wurde im Nachgang als Umsetzung des erst Mitte Oktober von Bundesrat und Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher notwendig. 

In NRW werden momentan noch achtzig Prozent der unbegleiteten Minderjährigen von nur sieben Jugendämtern betreut. Angesichts der drastisch erhöhten Fälle konnte dieser Zustand nicht weiter aufrechterhalten werden. Der Gesetzentwurf sieht eine gesetzliche Aufnahmepflicht aller 186 Jugendämter vor. Über deren Verteilung soll zukünftig eine Landesstelle beim Landesjugendamt Rheinland zuständig sein. 

Da es sich bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen um Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen handelt, wird ein qualifiziertes Verfahren eingeführt und die Jugendämter zu einer Kooperation ermächtigt. Damit genießen die Standards des Kinderschutzes bei Unterbringung, Versorgung und Betreuung höchste Priorität. Die Kosten der Kommunen werden komplett durch das Land erstattet. Das Parlament sollte dieses Gesetz nach der Verbändeanhörung schnellstmöglich beraten und verabschieden. Wir rufen die Fraktionen der Opposition im Landtag von Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich einem verkürzten Verfahren im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen wie auch der Kommunen anzuschließen." 

 

 

Homepage Inge Howe

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