ASJ: Verbraucherschutz ernst nehmen – Mindestlaufzeiten von Handyverträgen verkürzen!

Veröffentlicht am 10.09.2019 in Arbeitsgemeinschaften

Zur Absicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Geschäftsbedingungen für Verträge, die „die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“ betreffen, so zu begrenzen, dass sie nur noch eine Mindestlaufzeit von bis zu einem Jahr enthalten, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Harald Baumann-Hasske:

„Die ASJ begrüßt diesen Regierungsentwurf ausdrücklich. Es ist unverständlich, dass sich insbesondere Nutzer von Mobiltelefonen und Smartphones bisher in der Regel zwei Jahre binden müssen und auch bei Versäumung der Kündigungsfrist ein weiteres Jahr gebunden sein können. Das gewährt den Anbietern völlig unangemessene Vorteile und behindert einen verbraucherfreundlichen Wettbewerb.“

Der Gesetzentwurf enthält neben der kürzeren Befristung von Verträgen auch den Schutz vor ungewollten Wechseln der Energielieferanten von Strom, Gas und Wasser. Er sieht zudem strengere Regeln für Telefonwerbung, die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen und die Senkung von Inkassokosten vor. Die Kündigungsfrist solcher Verträge nach Mindestlaufzeit soll auf einen Monat herabgesetzt werden.

„Die ASJ sieht mit diesem Gesetz eine gute Möglichkeit, sinnvollen Verbraucherschutz mit der Herstellung von mehr Wettbewerb, damit einhergehend mit einer Steigerung der Qualität bei gleichzeitiger Kostensenkung zu kombinieren,“ so Baumann-Hasske abschließend.

 

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