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AKW-Laufzeitverlängerung wird Verfassungsgericht beschäftigen

Veröffentlicht am 07.11.2010 in Bundespolitik

Foto: Wiedemann/pixelio.de

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg wollen gegen die von Schwarz-Gelb verlängerten Atomlaufzeiten vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Zuvor hatte der CDU/CSU/FDP dominierte Bundesrat einen Antrag der SPD-geführten Länder gegen die Atomausstiegs-Entscheidung der Bundesregierung abgelehnt.

Mit ihrer Forderung, dass die Länderkammer den Atomgesetznovellen zustimmen muss, konnten sich die Länder am Freitag im Bundesrat nicht durchsetzen. Darum kündigte die rheinland-pfälzische Umweltministerin eine gemeinsame Klage beim obersten deutschen Gericht an.

Rechtsgutachter: Laufzeitverlängerung bedarf Zustimmung des Bundesrates

„Die Mehrzahl der Gutachten bestärkt uns in unserem Vorgehen“, sagte Conrad mit Blick auf verschiedene Gutachten von Rechtsexperten. Diese kamen zum Schluss, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, die Laufzeiten der Atommeiler um durchschnittlich zwölf Jahre ohne den Bundesrat zu verlängern.

Die SPD-geführten Länder hatten die geplante Verlängerung der AKW-Laufzeiten in Anträgen an die Länderkammer abgelehnt. Unter anderem kritisieren sie, die geplante Laufzeitverlängerung sei „ein erheblicher Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt zu Lasten der kommunalen und mittelständischen Energiewirtschaft“. Auch sei momentan kein Atommüllendlager vorhanden oder absehbar. Zudem sei keine ausreichende Vorsorge gegen einen gezielten terroristischen Flugzeugabsturz getroffen.

(mit dpa)

 

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