Die Mühlenkreis-AfA kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas

Veröffentlicht am 27.02.2021 in Arbeitsgemeinschaften

“Die Caritas steht damit im krassem Widerspruch zu ihren eigenen bisherigen Aussagen und Werten, wenn es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist nicht nur scheinheilig, sondern vor allem ein Schlag ins Gesicht der vielen Beschäftigten in diesem Bereich.  Dies ist der Beweis, dass die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in keinster Weise gerecht wird, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen. “, sagte Peter Bernard, Kreisvorsitzender der AfA im Kreis Minden-Lübbecke. Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern trumpfen auf, Verlierer sind die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. “Ideologie schlägt Humanität, das ist nicht nur ein trauriger, sondern vor allem ein ganz dunkler Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise nicht nur außerordentliches, sondern oft auch schon fast unmenschliches. Jetzt müssen sie registrieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.”

Überall werden Altenpflegerinnen und Altenpfleger gesucht – diese gewinnt man nicht mit Beifall von Balkonen sondern nur mit guten Arbeitsbedingungen und einer anständiger sowie wertschätzender Bezahlung”, so Bernard weiter. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab. “Die Ablehnung eines solchen Tarifvertrages macht die Caritas unglaubwürdig, denn faktisch profitieren von dieser Entscheidung diejenigen privaten Arbeitgeber, die das eklatante Personalproblem in der Altenpflege durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht haben. Ausgerechnet mit denen macht sich der kirchliche Wohlfahrtsverband gemein.” Die heutige Entscheidung der Caritas wirft nach unserer Ansicht erneut die Frage nach Legitimation der bislang grundgesetzlich geschützten Stellung der Kirchen auf.

Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte sich mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages und über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden.

Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme dann ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann. Gerade aus diesem Grund fordern wir als AfA, diesen Passus im Gesetz zu streichen. Denn nicht nur in der Pflege stellt sich das Problem dar, sondern in jeder Branche. Erst wenn die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Arbeitgeber zustimmen kann der Bundesarbeitsminister einen Tarifvertrag als Allgemeinverbindlich erklären.

 

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