Kinderrechte ins Grundgesetz!

Veröffentlicht am 22.05.2020 in Bundestagsfraktion

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, findet SPD-Fraktionsvizin Katja Mast. Das Vorhaben darf wegen der Krise nichts aufs Eis gelegt werden. Im Gegenteil!

“Gerade jetzt zeigt sich: Wir dürfen das Kindeswohl nicht aus den Augen verlieren. Kinder haben eigene Rechte. Die Stimme von Kindern muss stärker gehört werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken Kinder und ihre Familien. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Das politische Vorhaben darf gerade jetzt nicht auf Eis gelegt werden. Im Gegenteil: Wann, wenn nicht jetzt. Wir alle erleben doch, wie Kinder derzeit leiden, weil ihr Leben massiv eingeschränkt ist. Kita und Grundschule sind Lern- und Teilhabeorte und nicht nur da, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu organisieren.

Kinderrechte im Grundgesetz würden für die Zukunft den Grundstein dafür legen, dass die Belange von Kindern und ihrer Familien ganz anders berücksichtigt werden können. Wie wir mit unseren Kleinsten und ihren Familien umgehen, entscheidet über die Zukunft unserer Gesellschaft. Das dürfen wir gerade während der Krise nicht vergessen.”

 

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