Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann muss das möglich sein

Veröffentlicht am 13.02.2020 in Bundestagsfraktion

Außerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten werden auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Das hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, stellt Fraktionsvizechefin Bärbel Bas klar.

„Unsere klare Haltung zum Referentenentwurf zur Intensivpflege hat sich ausgezahlt: Außerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten werden auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Der Referentenentwurf zur Neuregelungen der außerklinischen Intensivpflege hätte diese Wahlfreiheit eingeschränkt, das haben wir abgelehnt.

Der jetzt vorliegende Kabinettsentwurf respektiert die Wahlfreiheit. Die Formulierung, dass die bisherige Wahlfreiheit nur gelten soll, wenn die Pflege zu Hause angemessen ist, wurde gestrichen.

Für uns ist klar: Eine Verschlechterung der Situation der Betroffenen darf es nicht geben. Die Wahlfreiheit darf nicht eingeschränkt werden. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das möglich sein. Der Gesetzentwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren, die Betroffenen werden wir dabei weiterhin einbinden.

Bei der Rehabilitation gilt für uns der Grundsatz: ‘Rehabilitation vor Pflege’. Diesen Grundsatz stärken wir. Wir erleichtern dazu Patienteninnen und Patienten den Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen. Diese sollen künftig nach ärztlicher Verordnung ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse erfolgen können.

Das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung soll ebenfalls gestärkt werden. Zudem schaffen wir mehr Transparenz durch bundesweit einheitliche Versorgungs- und Vergütungsverträge bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.“

 

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