SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Eingliederungsbeitrag der BA muss zur Disposition stehen

Veröffentlicht am 11.03.2011 in Bundespolitik

Anlässlich des Urteiles des Bundesarbeitsgerichtes zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit dem Befristungsgrund Haushalt bei der Bundesagentur für Arbeit erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist erfreulich. Es ist gut für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende, dass die Befristung von Stellen durch die Bundesagentur für Arbeit wegen nur befristeter Haushaltsmittel rechtlich nicht zulässig ist.

Zum einen schafft dies für die Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit mehr Arbeitsplatzsicherheit. Ganz unmittelbar werden hiervon 4.200 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit profitieren.

Gleichzeitig profitieren die Arbeitsuchenden. Sie haben künftig einen festen Ansprechpartner, der sich mit vollem Engagement um den einzelnen Arbeitsuchenden kümmern kann, weil er nicht ständig wechselt und nicht selber um seine Stelle fürchten muss.

Klar ist aber auch: Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass der Bundesagentur für Arbeit hierzu die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Deshalb ist es notwendig, den Eingliederungsbeitrag, den die Bundesagentur für Arbeit an den Bund leistet, sukzessive zurückzuführen. Es kann nicht sein, dass die Bundesagentur regelmäßig das Geld der Beitragszahler an den Bund überweist und diese Mittel gleichzeitig fehlen, um ihre Mitarbeiter zu bezahlen.

 

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