SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Das Scheitern der Regelsatz-Verhandlungen ist ein Skandal

Veröffentlicht am 09.02.2011 in Bundespolitik

Zum Scheitern der Verhandlungen über eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Regelsätze erklären die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Die Verhandlungen sind an der Zerrissenheit der schwarz-gelben Koalition gescheitert. FDP und CDU-Wirtschaftsflügel waren aus ideologischen Gründen nicht bereit, eine angemessene Regelsatz-Erhöhung mitzutragen. Frau Merkel hat sich für den Koalitionsfrieden und gegen staatspolitische Verantwortung entschieden.

Das Scheitern der Regelsatz-Verhandlungen ist ein Skandal. Schon zu Verhandlungsbeginn zeigte sich, dass es der Regierung nicht um ernsthafte Verhandlungen ging, sondern nur um ein "Friss oder Stirb". Die Opposition hatte bis zuletzt erhebliche Zweifel, ob die neue Regelsatzberechnung verfassungskonform ist. Einem erneut verfassungswidrigen Regelsatz konnte die SPD auf keinen Fall zustimmen. Doch Schwarz-Gelb war nicht bereit, überhaupt noch über verfassungskonforme Regelsätze zu diskutieren.

Die SPD hat ihre Forderungen während der Verhandlungen erheblich eingedampft. Um eine sachgerechte Reform des SGB II zu erreichen, sind jedoch drei Positionen unerlässlich:

  • Die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II müssen verfassungskonform berechnet werden. Dies war bisher nicht der Fall. Die Rechentricks der Bundesregierung müssen geheilt werden.

  • Wir brauchen mehr Schulsozialarbeiter. Die Teilhabe von Kindern im Bildungssystem hängt nicht nur von Geldleistungen ab, sondern von individueller Betreuung und Zuwendung, um herkunftsbedingte Defizite abzubauen.
  • Wir brauchen den Mindestlohn in der Leiharbeit, um den Lohnabstand zwischen Transferleistungen und Arbeitslöhnen zu sichern. 500 Millionen Euro werden jedes Jahr ausgegeben, weil Armutslöhne in der Leiharbeit nicht zum Leben reichen. "Equal Pay" in der Leiharbeit muss nach vier Wochen Einarbeitungszeit gelten, damit endlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt wird.
 

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