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Politik mit Herz

Experten warnen vor hohem Risiko

Veröffentlicht am 24.10.2010 in Bundespolitik

Foto: Volker Wiedemann/pixelio.de

Die geplante Laufzeitverlängerung für Atommeiler stößt bei Experten auf Kritik, vor allem wegen Sicherheitsbedenken. Eine vollständige Behebung der Mängel bei einem alten Kraftwerk wie Biblis A in Hessen werde nicht gelingen, sagte etwa der Geophysiker Lothar Hahn bei einer Bundestags-Anhörung zur anstehenden Änderung des Atomgesetzes.

Der umstrittene RWE-Meiler Biblis A ist seit 1974 am Netz und damit der älteste deutsche Reaktor. Der Bundestag entscheidet über das Laufzeitplus am 28. Oktober. Es soll vom 1. Januar 2011 an gelten und sieht im Schnitt zwölf Jahre längere Laufzeiten vor. Schon durch den rot-grünen Atomausstieg seien wichtige Nachrüstungen ausgeblieben, sagte Hahn am Donnerstag in einer Anhörung des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag. Da Biblis A nun dennoch acht Jahre länger laufen soll, würden angesichts der oft mehrjährigen Nachrüstdauer nur einzelne Maßnahmen ergriffen werden können.

Längere Laufzeiten ohne erhöhte Gefahren gebe es nicht



Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und Vertraute von Angela Merkel Hildegard Müller, hingegen glaubt, dass die „Störfall-Debatte unredlich geführt“ werde. Die deutschen Kernkraftwerke erfüllten die höchsten Sicherheitsstandards weltweit. Das glauben auch zwei weitere von Union und FDP geladene Experten.

Fraglich ist aber vor allem, ob auch in Zukunft die Sicherheit noch gewährleistet wird, denn die Bundesregierung will durch eine Ergänzung im Atomgesetz einen neuen Paragraphen einführen, der negativ auf die Sicherheitsstandards wirken könnte: „Die Bundesregierung hat zwar im Vorfeld der Entscheidung über die Laufzeitverlängerungen umfangreiche Nachrüstungen angekündigt. Diese werden nun doch nicht umgesetzt“, sagte der Atomexperte des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Thorben Becker. „Mit dem neuen Paragrafen 7d im Atomgesetz lässt die Bundesregierung den Atomkonzernen bei kostenintensiven Nachrüstungen viel Spielraum. Danach müssen Altanlagen gerade einmal an den Stand von Wissenschaft und Technik 'herangeführt' werden, jedoch nicht das eigentlich erforderliche Sicherheitsniveau erreichen. Längere Laufzeiten für die Atomkraftwerke ohne erhöhte Gefahren für die Bevölkerung gibt es also nicht“, stellte Becker fest.


Schwammig formuliert

Der frühere Staatssekretär im Umweltministerium und heutige Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Rainer Baake, unterstellte der Regierung, sie würde über den neuen Paragrafen 7d im Atomgesetz das Einklagerecht von Bürgern auf Nachrüstungen bei Atomkraftwerken aushebeln. Das würde die Betreiber etwa von der Pflicht befreien, ihre Anlagen mit neuen Hüllen gegen Terrorangriffe mit Passagierflugzeugen zu sichern. 

Und der Sachverständige Hahn ergänzte mit Blick auf den Paragrafen 7d: „Mir erschließt sich der Mehrwert nicht.“ Das ganze sei sehr schwammig formuliert. 

SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber bilanzierte angesichts der Ausführungen: „Die ältesten Atomkraftwerke sind nicht mehr voll nachrüstbar, wichtige Sicherheitselemente werden dauerhaft fehlen“.

(mit dpa)

 

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