SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

25. November: Geschlechtsspezifische Gewalt strafrechtlich stärker ahnden

Veröffentlicht am 25.11.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Mehr als einmal pro Stunde wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Partnerschafts- und Trennungsgewalt nehmen zu. Auf der Grundlage der Istanbul-Konvention muss die Verfolgung und Aufarbeitung geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere bei Femiziden, verbessert werden.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter;
Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

„Während der Öffentliche Raum für Männer der gefährlichste Raum ist, ist es für Frauen das eigene Zuhause. Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine konsequentere Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hinblick auf Gewaltprävention, Opferschutz und effektiver Strafverfolgung. Geschärft werden muss unser aller Bewusstsein für die gesamtgesellschaftlichen Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt.

Femizide sollten konsequenter und angemessener bestraft werden. In Deutschland treten Femizide meist als „Trennungstötung“ auf. Es ist aber das Recht eines jeden Menschen, frei darüber zu entscheiden, mit wem sie beziehungsweise er eine Partnerschaft eingeht oder aufrechterhält. Frauen werden von ihren (Ex-)Partnern getötet, weil diese selbstbestimmte Entscheidungen über ihr Leben, ihren Körper, ihre Sexualität nicht dulden.

Im Vordergrund der Bekämpfung von Partnerschafts- und Trennungsgewalt muss deren Prävention stehen. Gewalt ist keine Privatangelegenheit – wir brauchen mehr Unterstützung und Sicherheit für potenzielle Opfer, den Willen zum rechtzeitigen Handeln. Auszubauen ist eine intensive Tat-Ursachenforschung, die flächendeckende Weiterentwicklung präventiver Risikoanalysen und eine interdisziplinäre Kooperation mit Beratungsstellen, Frauenhäuser, etc. Darüber hinaus brauchen wir eine konsequente Rechtsprechung bei Trennungstötungen: Diese dürfen nicht milder bestraft werden als andere Tötungsdelikte. Nicht zuletzt brauchen wir den weiteren Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen. Notwendig ist auch eine stärkere öffentliche Sensibilisierung – Initiativen wie des BMFSFJ ‘Stärker als Gewalt‘ sind ein guter Anfang.“

 

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