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Rüttgers kürzt Pensionen von Polizisten und Feuerwehrleuten

Veröffentlicht am 16.05.2008 in Landespolitik

SPD-Landtagsabgeordnete Howe und Haseloh setzen sich für Neuregelung ein

Kreis Minden-Lübbecke: Der nordrhein-westfälische CDU-Finanzminister hatte Donnerstag im Namen der schwarz-gelben Landesregierung angekündigt, den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, die Feuerwehr- und Polizeizulage wieder bzw. weiterhin bei der Berechnung der Versorgung pensionierter Polizei- und Feuerwehrbeamte zu berücksichtigen, abzulehnen.

Dazu erklärten die SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe und Karl-Heinz Haseloh: "Damit erweist sich die CDU/FDP-Koalition und vor allem der NRW-Ministerpräsident, der sich selbst gerne auf der bundespolitischen Bühne als Beschützer der Renten aufspielt, als Rosstäuscher."

Fakt sei vielmehr: "Während er in Berlin fordert, die Rentenpolitik sozialer zu gestalten, kürzt er in Düsseldorf die Pensionen für Feuerwehrleute und Polizeibeamte." Beide SPD-Abgeordneten haben mehrere Eingaben von besorgten Polizei- und Feuerwehrbeschäftigten aus dem Mühlenkreis erhalten.

"Wir haben kein Verständnis dafür, dass für die Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben, den Berufsgruppen Knüppel zwischen die Beine geworfen werden", so Haseloh.

Die SPD im Düsseldorfer Landtag setzt sich dafür ein, bis zur Neuregelung im Rahmen eines eigenständigen Besoldungsrechts den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und Polizeizulage auszusetzen und diese Ausgleichszahlung den Beamtinnen und Beamten wieder zu gewähren.

"Während ihres Dienstes sind sie physischen und psychischen Höchstbelastungen ausgesetzt, die sie oft ein Leben lang begleiten. Deshalb besteht hier, im Gegensatz zur Meinung von CDU und FDP, dringender Handlungsbedarf", betonten beide Landtagsabgeordnete. Howe kündigte an, dass die SPD-Landtagsfraktion zu dem Thema eine Anhörung in den zuständigen Ausschüssen beantragen werde.

"Ich hoffe, die Abgeordneten der Regierungskoalition werden den Experten genau zu hören und ihre Position noch einmal überprüfen. Schließlich hat auch die Union in Bayern bereits beschlossen, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und Polizeizulage dort weiterhin gilt."

 

Homepage Inge Howe

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