Quelle: BzGAStreit um Neuregelung im Gange
Bad Oeynhausen. Er ist so groß wie eine Scheckkarte und kann doch über Leben und Tod entscheiden: Der Organspendeausweis. Am 3. November 1971 konnte in Deutschland erstmals jeder auf der unscheinbaren Pappkarte für sich entscheiden, ob nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Seit dem hat sich die Medizin rasant entwickelt - ganz im Gegensatz zu der Zahl derer, die einen Organspendeausweis mit sich führen.
Obwohl sich in den vergangenen vier Jahrzehnten die Organtransplantation in der Bevölkerung einer stets wachsenden Akzeptanz erfreut, hat sich laut dem Bad Oeynhausener Bundestagsabgeordneten Stefan Schwartze (SPD) noch nicht einmal jeder fünfte Deutsche dazu entschieden, einen Organspendeausweis auszufüllen. "80 Prozent würden im Fall der Fälle ein Spenderorgan haben wollen, aber nur 17 Prozent haben einen Ausweis. Da klafft eine riesige Lücke."
Und die hat dramatische Auswirkungen. In Deutschland sterben durchschnittlich pro Tag drei Menschen, weil für sie kein passendes Organ gefunden wurde. Lediglich 16 Organspender wurden zuletzt auf eine Million Bundesbürger registriert. Allein im Herz- und Diabeteszentrum (HDZ) in Bad Oeynhausen warten im Jahresschnitt über 250 Patienten auf ein neues Herz. Wartelisten sind länger, als es verfügbare Organe gibt
Transplantiert werden allerdings bei weitem nicht alle: Im Jahr 2010 wurden lediglich 62 Herzen verpflanzt - womit das HDZ dennoch bundesweit deutlich an der Spitze liegt. Auch bei den anderen Organen sind die Wartelisten viel länger, als es verfügbare Organe gibt. "Wenn jemand sechs Jahre auf eine Niere warten muss, ist das einfach katastrophal", sagt die Landtagsabgeordnete Inge Howe (SPD).
Daher setzten sich Howe und Herzchirurg Prof. Dr. Jan Gummert vom HDZ noch im vergangenen Jahr in einer Petition an den Bundestag dafür ein, dem Missstand mit einer Gesetzesänderung zu beseitigen. Doch obwohl die beiden ihre Forderungen direkt an Stefan Schwartze als Mitglied des Petitionsausschusses und erklärten Befürworter einer neuen Handhabe des Organspendeausweises überreichten, verlief die Initiative bislang im Sand. "Ich bin ziemlich enttäuscht", sagt Gummert, der befürchtet, dass trotz der zur Zeit in Berlin zwischen den Fraktionsspitzen stattfindenden Gespräche auch mittelfristig nichts entscheidendes passieren wird.
Am aktuellen Status Quo bemängelt Gummert, dass eine konkrete Verpflichtung eines jeden einzelnen fehlt, sich zu Lebzeiten zum Thema zu äußern. "Das ist eine wichtige Orientierung für die Angehörigen", sagt Gummert, der aus langjähriger Erfahrung spricht. Denn im Ernstfall würden die oftmals unter Schock stehenden Familienmitglieder von der Frage nach einer Organspende förmlich überrollt.
Verbindlichkeit erst durch Gesetzesänderung
Eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen kann hier helfen, eine Entscheidung zu finden. Denn letztlich liegt die Entscheidung auch bei einem ausgefüllten Organspendeausweis bei den Hinterbliebenen. "Es handelt sich bei dem Ausweis um kein amtliches Dokument", stellt Gummert klar. Erst mit einer Gesetzesänderung könnte aus der unverbindlichen Willenserklärung eine verbindliche Äußerung werden.
Stefan Schwartze ist optimistisch, dass die Gespräche im Bundestag schon im ersten Halbjahr 2012 zu einem Ergebnis kommen werden. Bis dahin bleibt den Befürwortern der Organtransplantation lediglich die Möglichkeit, weiter kräftig für den nun 40 Jahre alten Organspendeausweis zu werben. "Man kann anderen Menschen damit das Leben retten", sagt Gummert. "Und das ist letztlich ein Akt der Nächstenliebe."
NW vom 03.11.2011