SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Wird die Vereinszeitschrift des Collegium Humanum unter anderem Namen weitergeführt?

Veröffentlicht am 17.12.2010 in Justiz und Inneres

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche eine Kleine Anfrage in den Deutschen Bundestag eingebracht. Sie soll Aufklärung darüber bringen, ob die ehemaligen Mitglieder des bereits verbotenen Vereins Collegium Humanum eine Vereinszeitschrift unter anderem Namen herausbringen.

Die Kleine Anfrage geht auf die Initiative des Vlothoer Bündnisses gegen das Collegium Humanum zurück“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze.

Per Verfügung vom 7. Mai 2008 ist der Verein Collegium Humanum vom Bundesminister des Innern verboten worden. In der Verbotsverfügung wurde explizit darauf hingewiesen, dass auch die Vereinszeitschrift „Stimme des Gewissens“ vom Verbot betroffen ist. Das Bundes-verwaltungsgericht hat das Verbot am 5. August 2009 bestätigt.

Wenige Wochen nach dem Verbot des Collegium Humanum erschien eine neue Publikation unter dem Titel „Das Reich“, die mittlerweile „Stimme des Reiches“ heißt. Sie erscheint seit drei Jahren alle zwei Monate. Die Zeitschrift hat antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte. Die Autorinnen und Autoren waren zum großen Teil Mitglieder von jetzt verbotenen Vereinen wie Collegium Humanum, Bauernhilfe e.V. oder des Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten.

„Die Kleine Anfrage soll klären, ob hier die gleichen Personen mit den gleichen Inhalten nur unter anderem Namen weitermachen. Wie die Zeitschrift „Stimme des Gewissens“ muss auch die Zeitschrift „Stimme des Reiches“ verboten werden. Es kann nicht sein, dass nur der Name einer Zeitschrift geändert wird, aber weiterhin antisemitische und den Holocaust leug-nende Inhalte verbreitet werden“, so Stefan Schwartze.

 

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