Willkommen im Club, Frau Scharrenbach!

Veröffentlicht am 07.03.2019 in Familie und Jugend

Zur aktuellen Berichterstattung über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erklären Regina Kopp-Herr, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

Regina Kopp-Herr:“Schön, dass Frau Scharrenbach als Vorsitzende der Frauenunion NRW nun auch für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist. Nun liegt es an der CDU, gute Vorschläge im Sinne der Kinder zu erarbeiten. Ich kann mich noch gut an die Initiativen erinnern, die wir – zu einem großen Teil gemeinsam mit den Grünen – gestartet haben und die immer wieder an FDP und CDU gescheitert sind. Noch 2008 wurde von der CDU-Rednerin im Plenum behauptet, eigenständige Kinderrechte würden eine Distanz zwischen Eltern und Kindern bewirken, den Familien eventuell sogar schaden oder das Kindeswohl schwächen. Ich freue ich mich über diese Einsicht und sage zu Frau Scharrenbach: Willkommen im Club!”

  

Dennis Maelzer:“Es ist gut, wenn eine solche Initiative zur Änderung des Grundgesetzes von einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Nordrhein-Westfalen hat seine Landesverfassung mit einem einstimmigen Beschluss des Landtags vom 25.01.2002 entsprechend geändert. Viele Bundesländer haben ebenfalls ihre Landesverfassungen um die Rechte von Kindern ergänzt.

Diesen Beispielen folgend sollte das Grundgesetz ergänzt werden um das Recht des Kindes auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf den besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft sowie das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Ferner müssen Staat und Gesellschaft Kinder vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl schützen, sie achten und ihre Rechte sichern, für alters- und kindgerechte Lebensbedingungen Sorge tragen und Kinder nach ihren Anlagen und Fähigkeiten fördern.

Das sind alles keine Hirngespinste, sondern Zitate aus der Landesverfassung NRW und damit geltendes Recht, dem man nun auch bundesweit Rechnung tragen sollte.”

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU für die 19. Legislaturperiode heißt es wörtlich: “Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.”

 

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