„Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen wieder vereinfacht!“

Veröffentlicht am 07.01.2015 in Landespolitik

Kreis Minden-Lübbecke: Bürger können sich seit Anfang des Jahres wieder leichter gegen Entscheidungen von Kommunalverwaltungen wehren. Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Dezember das von der Schwarz/Gelben Vorgängerregierung ausgesetzte Widerspruchsverfahrens für einzelne Verwaltungsbereiche wiedereingeführt. Dazu gehören unter anderem das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen“, sagt dazu die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Inge Howe
 
„Wir führen das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder ein, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Antragsteller auf Wohngeld sind meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Diese Personen sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen“ so Inge Howe weiter, die als stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses vielfach mit ungerechtfertigten Entscheidungen von Behörden befasst ist. 
 
Und Ernst-Wilhelm Rahe, Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend ergänzt aus seiner Sicht: „Dies gilt auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen ist der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde. Viele schreckt das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab. Daher habe ich mich immer gegen den Wegfall des Widerspruchsverfahrens ausgesprochen und freue mich jetzt über die Wiedereinführung!“
 
Das Widerspruchsverfahren wird ab 2016 auch für Entscheidungen der Städte und Gemeinden im Mühlenkreis über kommunale Abgaben gelten. „Das sind oft fehleranfällige Massenverfahren. Damit entlasten wir die Verwaltungsgerichte, und die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht“ begrüßen die beiden Landtagsabgeordneten das neue Recht!
 

 

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