SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Wasserversorgung ist Kernstück kommunaler Daseinsvorsorge

Veröffentlicht am 19.02.2013 in Umwelt

Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen haben heute einen gemeinsamen Antrag für das nächste Plenum beschlossen, der sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten „Konzessionsrichtlinie“ wendet.

Würde diese Richtlinie im Europäischen Parlament beschlossen, hätten Privatunternehmen Zugang zu öffentlichen Konzessionen. Der Großteil aller Dienstleistungskonzessionen wird von den Kommunen im Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Verkehrsbereich vergeben. Diese netzgebundenen Dienste sind von allgemeinem Interesse und bisher vom Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts ausgenommen.

Dazu erklären Markus Töns, europapolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Stefan Engstfeld, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:

Markus Töns: „Vor allem die Wasserversorgung ist ein Kernstück der kommunalen Daseinsvorsorge. Die bewährten Versorgungsstrukturen müssen wir im Interesse von Umwelt, Bürgerinnen und Bürgern sowie der kommunalen Selbstverwaltung bewahren. Das EU-Vergaberecht darf hier nicht gelten. Der Handlungsspielraum der Kommunen zur Vergabe und Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge darf durch europäische Wettbewerbsregelungen nicht unangemessen eingeschränkt werden.“

Stefan Engstfeld: „2010 hat die UN den Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht festgeschrieben. Es nun zur Handelsware zu machen, käme einem Dammbruch gleich. Wir müssen verhindern, dass es dazu kommt. Auch die Kommunen würden so einem bürokratischen und finanziellen Mehraufwand ausgesetzt, ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger einen Qualitätsverlust erleiden müssten. Jetzt sind die schwarz-gelbe Bundesregierung, vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Philipp Rösler, gefordert. Sie müssen sich endlich im Sinne der Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats dafür einsetzen, dass die Konzessionsrichtlinie den Handlungsspielraum der kommunalen Daseinsvorsorge in Deutschland nicht einschränkt.“

 

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