Urteil zu Öffnungszeiten in Bäckereien: Sonntagsschutz darf nicht weiter ausgehöhlt werden

Veröffentlicht am 18.10.2019 in Arbeitsgemeinschaften

Foto: pixabay.com

Der Bundesgerichtshof urteilte am Donnerstag, dass Bäckereien mit Café-Betrieb zukünftig ohne Zeitbeschränkung Brötchen und Brot verkaufen dürfen. Der Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe fordert nun gar eine Ausweitung der Sonntagsarbeitszeiten in den Backstuben.

Dazu nimmt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der NRWSPD Anja Butschkau Stellung:

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, dass wir eine bessere gesetzliche Regulierung der Arbeitszeiten brauchen. Viele Menschen freuen sich zwar darüber, dass sie sonntags länger Brötchen bekommen. Aber was bedeutet dieses Urteil im Umkehrschluss eigentlich für unsere gesamte Arbeitswelt? Stehen morgen die Sonntagsschließungszeiten im Einzelhandel zur Disposition? Wird übermorgen das Arbeiten am Sonntag in noch viel mehr Branchen zum Normalfall?

Ist uns unser Sonntagsbrötchen so viel wert, dass wir dafür die Freizeit mit unseren Familien opfern wollen? Eine weitere Deregulierung der Sonntagsöffnungszeiten führt gerade in Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind, dazu, dass Familie und Beruf schwieriger zu vereinbaren sind.

Daher fordern wir als AfA eine Reform des Sonntagsschutzes, die die Interessen der Arbeitnehmer*innen vor die Interessen der Wirtschaft stellt. Der Sonntagsschutz darf nicht weiter ausgehöhlt werden.“

 

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