Unterhaltsvorschuss: SPD Abgeordnete kritisieren Landesregierung

Veröffentlicht am 14.08.2019 in Landespolitik

Bild: pixabay.com

Zur Berichterstattung über die Kosten für die Kommunen aufgrund des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes nehmen die heimischen SPD Landtagsabgeordneten und der Vorsitzende des Kreisjugendhilfeausschusses wie folgt Stellung:

Die Kosten für den Unterhalt von Kindern, der nicht von den eigentlich verpflichteten Elternteilen bezahlt werden, sollen nicht mehr bei den Kommunen hängen bleiben. Soweit waren sich Bundesregierung und Länder einig und haben diese Aufgabe auf die Länder übertragen. Sie sollen in Vorleistung gehen und dann von den säumigen Elternteilen das Geld wieder einfordern. Dieses war notwendig, das jetzt auch für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss gezahlt werden kann, bisher endete dieser Anspruch schon mit 12 Jahren. Damit bekommen mehr Kinder für einen längeren Zeitraum den Unterhalt vom Staat ersetzt falls ein Elternteil nicht zahlt.

„Leider ist dieser gute Ansatz in NRW von der Landesregierung nur stümperhaft umgesetzt worden“, kritisiert Ernst-Wilhelm Rahe die entsprechende Gesetzesänderung, „das Land fühlt sich nur für die neuen Fälle zuständig, die ganzen Altfälle bleiben bei den Kommunen liegen!“

„Für die Kreisstadt Minden mit eigenem Jugendamt bedeutet das einen zusätzlichen Mehraufwand in Höhe von über 217.000 Euro im Gegensatz zu 2016 mit der alten Regelung.

„Finanzminister Lienenkämper hatte uns Abgeordneten vor Weihnachten bei der Verabschiedung im Plenum versprochen, dass auf die Kommunen keine zusätzlichen Kosten zukommen würden. Jetzt muss er zugeben: Das war falsch!“ ergänzt Christina Weng.

Reinhard Wandtke als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses beim Kreis fügt hinzu: „Die Kommunen ohne eigenes Jugendamt merken das erst an der differenzierten Kreisumlage, wir zahlten insgesamt über 930.000 Euro im Jahr 2018 als Unterhaltsvorschuss. Das Land sollte seiner Aufgabe gerecht werden und ab sofort auch die Kosten für Altfälle übernehmen, sonst zahlen Kreis und die Kommunen noch die nächsten 18 Jahre den Unterhaltsvorschuss für alle vor dem 01. Juli 2019 geborenen Kinder. In manchen Fällen wird für das ältere Kind die Kommune, für neugeborene Kinder ab Juli dann das Land zuständig sein. Das bringt nicht wirklich die gewünschte Erleichterung für die Jugendämter!“

Jugendamt

Kosten 2016

Kosten 2018

Steigerung

Kreis Minden-Lübbecke

752.243,61 Euro

930.836,65 Euro

178.593,04 Euro

Bad Oeynhausen

199.600,31 Euro

302.859,36 Euro

103.259,05 Euro

Porta Westfalica

151.404,64 Euro

235.958,28 Euro

  84.553,64 Euro

Minden

683.305,31 Euro

900.539,80 Euro

217.234,49 Euro

 

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