Union blockiert Streichung des ‚Rasse‘-Begriffs in Art. 3 GG

Veröffentlicht am 05.05.2021 in Bundestagsfraktion

Erneut steht die Streichung des „Rasse“-Begriffs nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts. Die Unionsfraktion blockiert damit eine wichtige Verfassungsnovelle. Diese Blockade ist für die SPD-Fraktion im Bundestag nicht nachvollziehbar. Damit wird ein wichtiger Schutz vor Diskriminierung verhindert.

Karl-Heinz Brunner, Queerpolitischer Sprecher:

„Erneut sitzt die Union ein aus ihrer Sicht ungeliebtes Thema aus. Nach langwierigen Ressortabstimmungen, bei denen man zu der Einigung kam, den Begriff ‚Rasse´ aus dem Grundgesetz zu streichen und durch einen adäquaten Schutzmechanismus zu ersetzen, blockiert jetzt der Fraktionsvorstand der Union das Vorhaben.

Das Grundgesetz ist darauf ausgelegt, gesellschaftlichem Fortschritt Rechnung zu tragen. Der darin formulierte Anspruch des Schutzes vor Andersbehandlung ist brandaktuell. Doch mittlerweile ist wissenschaftlich bewiesen, dass ‚Rassen‘ unter Menschen nicht existieren und der Begriff lediglich der Herabsetzung dient. Um dies klarzustellen und einer rassistischen Denkweise entgegenzuwirken, hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt den Begriff ‚Rasse‘ aus unserer Verfassung zu streichen.

Die jetzige Blockade der Union ist für die SPD-Fraktion im Bundestag in keiner Weise nachvollziehbar. Sie verhindert damit den Schutz von Millionen Menschen in unserem Land, die täglich mit Rassismus konfrontiert sind und gibt den Feinden unserer pluralistischen Gesellschaft Deckung. Wir fordern die Kolleginnen und Kollegen der Union dazu auf, endlich zu handeln und mit dem gesellschaftlichen Wandel Schritt zu halten.

Gleichzeitig streben wir nicht nur die Streichung des Begriffs der ‚Rasse‘ an, sondern wollen die Schutzwirkung des Artikels 3 Absatz 3 GG erweitern. Wir fordern schon seit vielen Jahren die Aufnahme der sexuellen Identität und Orientierung in den Artikel 3. Auch hier schienen wir mit der Union auf einem guten Weg zu sein. Leider reicht jedoch die Bereitschaft einiger hierbei nicht aus.

Gewalt gegen Menschen, die subjektiv nicht der Norm entsprechen, muss ein Ende haben, sie muss verurteilt werden. Und es muss sichtbarer werden, dass die Verfassung jeden einzelnen Menschen vor Gewalt und Diskriminierung schützt.“

 

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