SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Überfällige Anpassung der Grunddaten beim Gemeindefinanzierungsgesetz sorgt für Gerechtigkeit

Veröffentlicht am 20.01.2011 in Landespolitik

„Die Landesregierung bleibt auch mit ihrem Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 kommunalfreundlich und gerecht.“ Mit diesen Worten kommentierten der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Hans-Willi Körfges und der kommunalpolitische Sprecher Marc Herter den jetzt vorliegenden Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2011.

„Im Entwurf des GFG 2011 hat die Landesregierung die längst überfällige Anpassung der Grunddaten vorgesehen. Bei der Grunddatenanpassung werden die statistischen Grundlagen für die Ermittlung von Bedarfen und Steuerkraft den aktuellen Entwicklungen angepasst. Die letzte Grunddatenanpassung ist im Rahmen des GFG 2003 auf der Grundlage von statistischen Daten des Jahres 1999 erfolgt.“

Die SPD-Politiker betonten in diesem Zusammenhang, dass die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung die Vorgabe des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 1998 bewusst ignoriert habe, die Grunddatenanpassung turnusmäßig mit dem GFG 2008 zu aktualisieren: „Offensichtlich hatten CDU und FDP Angst vor den zu erwartenden Reaktionen der betroffenen Städte und Gemeinden.“ Körfges und Herter verwiesen darauf, dass die den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel steigen 2011 auf 7,92 Milliarden Euro: „Das sind 4,26 % oder 323 Millionen Euro mehr als im GFG 2010. Das GFG 2011 hat damit das zweithöchste Volumen aller Zeiten.“

In diesem Zusammenhang erläuterten Körfges und Herter, das insbesondere im Bereich der Sozialleistungen sich wesentliche Veränderungen gegenüber 1999 ergeben haben. Deshalb ist eine Anpassung der Grunddaten auch im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit erforderlich. „Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Entwicklungen zu beobachten und mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse Korrekturen notwendig sind.

Mit der Grunddatenanpassung soll den Kommunen eine gerechte und nachvollziehbare  Finanzausstattung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, gegeben werden.“ Die erstmalige Einbeziehung der neuen Daten zeige, dass die Städte mit hohen Soziallasten schon seit Jahren einen Anspruch auf einen Ausgleich durch Schlüsselzuweisung gehabt hätten. Dieser Anspruch werde jetzt eingelöst.

 

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