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Straßenausbaubeiträge: Ministerin Scharrenbach erschafft ein teures Bürokratie-Monster

Veröffentlicht am 27.09.2019 in Landespolitik

Foto: pixabay.com

Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie die Straßenausbaubeiträge mit einem Förderprogramm in Höhe von 65 Millionen Euro zwar senken möchte, an den Beiträgen will sie aber festhalten. Die Abwicklung über ein Förderprogramm verursacht in den Kommunen ein deutliches Mehr an Bürokratie. Schon jetzt stehen die Einnahmen aus den Beiträgen und der Aufwand, der für die Erhebung anfällt, in keinem Verhältnis zueinander. Durch den Aufwand, den das Förderprogramm verursacht, wird sich dieses Verhältnis weiter verschlechtern.

Im nun vorgelegten Entwurf für den Haushalt 2020 veranschlagt die Landesregierung alleine für die Betreuung dieses Förderprogramms im Ministerium von Ministerin Scharrenbach 1,25 Millionen Euro. Kosten der Kommunen sind dabei noch nicht berücksichtigt

Dazu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dass das so vollmundig angekündigte ,schlanke Verfahren‘ rund um das Förderprogramm in den Kommunen für deutlichen Mehraufwand sorgen wird, ist abzusehen. Der Haushaltsansatz der Ministerin in Höhe von 1,25 Millionen Euro belegt jetzt, was für ein Bürokratiemonster geschaffen werden soll.

Der Haushaltsansatz ist das in Zahlen gegossene Eingeständnis, dass sich Frau Scharrenbach einen komplizierten und bürokratischen Weg ausgedacht hat.

Wir bleiben dabei: Am einfachsten wäre es, die Beiträge ganz abzuschaffen und den Kommunen die wegfallenden Beiträge aus dem Landeshaushalt zu erstatten. Das würde ein ungerechtes System beenden und wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau.“

Hintergrund:
Der vorgelegte Entwurf für den Haushalt 2020 sieht im Einzelplan 08 (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) im Kapitel für das Ministerium selbst (Kapitel 010) unter dem Titel 547 23 011 (Sächliche Verwaltungsausgaben für die Umsetzung der Förderung von beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG) 1,25 Millionen Euro vor.

In den dazugehörigen Erläuterungen heißt es:
„Veranschlagt sind Ausgaben für die Umsetzung und Steuerung des neuen Förderprogramms (Kapitel 08 200 Titelgruppe 60). Hierzu gehören:
• die IT-Unterstützung,
• die Einrichtung eines Steuerungs- und Berichtswesen sowie
• die administrative Umsetzung des Förderprogramms.“

 

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